Die Wesentlichkeitstheorie gemäss Art. 164 BV im Lichte der Verwaltungspraxis
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Gesetzesbegriffe
- III. Die Wesentlichkeitstheorie im Lichte der Lehre und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
- IV. Anwendungsfälle aus der Verwaltungspraxis
- 1. «Prämienverbilligung» bzw. Anordnung einer einmonatigen Verwirkungsfrist durch den Verordnungsgeber
- 2. «Läufelfingerli» bzw. Einführung eines Busprobebetriebes anstelle eines Bahnbetriebes durch den Regierungsrat
- 3. «Kampfhundeverordnung» bzw. Einführung einer Rassenliste durch den Verordnungsgeber
- 4. «Benutzungsvereinbarung Schiessplatz Lachmatt» bzw. Befugnis des Gemeinderates beim Abschluss verwaltungsrechtlicher Verträge
- V. Fazit
I. Einleitung**
Die Verteilung der Regelungsbefugnisse auf die einzelnen Staatsorgane obliegt der Verfassung. Diese kann die Befugnisse im Grundsatz auf verschiedene Arten und gemäss unterschiedlichen Kriterien den einzelnen Staatsorganen zuweisen1. So bestimmt beispielsweise Art. 164 Abs. 1 Satz 1 BV, dass das Parlament als demokratisch legitimierter Gesetzgeber alle wichtigen rechtssetzenden…
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