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Aus der Zeitschriftrecht 1/2007 | S. 25–39Es folgt Seite №25

Die Wesentlichkeitstheorie gemäss Art. 164 BV im Lichte der Verwaltungspraxis

I. Einleitung**

Die Verteilung der Regelungsbefugnisse auf die einzelnen Staatsorgane obliegt der Verfassung. Diese kann die Befugnisse im Grundsatz auf verschiedene Arten und gemäss unterschiedlichen Kriterien den einzelnen Staatsorganen zuweisen1. So bestimmt beispielsweise Art. 164 Abs. 1 Satz 1 BV, dass das Parlament als demokratisch legitimierter Gesetzgeber alle wichtigen rechtssetzenden…

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