Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 6/2007 | S. 217–228Es folgt Seite №217

Offene Fragen zur Beschwerdelegitimation bei akzessorischer Rechtshilfe in Strafsachen in Bezug auf Bankkontoinformationen

Wer Verbrechen bekämpft, ficht auch gegen die Zeit. Entsprechend steht und fällt der Nutzen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen letztlich mit dem Tempo ihres Verfahrens. Aus diesem Grund war es ein massgebliches Ziel der auf den 1. Februar 1997 in Kraft getretenen Revision unseres Rechtshilfegesetzes1, ebendieses Verfahren zu beschleunigen2.

Im Vorfeld zur Revision hatte die nationalrätliche…

[…]