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Aus der Zeitschriftrecht 5/2014 | S. 233–234Es folgt Seite №233

Vereinigungsfreiheit dominiert Verbot der Geschlechtsdiskriminierung

Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts (2. öffentlich-rechtliche Abteilung) vom 21. März 2014 (2C_421/2013; zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen)

i.S. Université de Lausanne, Direction c. Section vaudoise de la société suisse de Zofingue

Das Bundesgericht gewichtet das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung bei einem Studentenverein weniger stark als die Vereinigungsfreiheit (samt allgemeiner Rechtsgleichheit), was umso fragwürdiger ist, als diese Gewichtung auf einer falschen Annahme der Mehrheit der mitwirkenden Richter beruht – ein Argument…

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