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Aus der Zeitschriftrecht 5/2013 | S. 247–248Es folgt Seite №247

Prof. Walther-Hug-Preise für Dissertationen des akademischen Jahres 2011/2012, zuerkannt 2013

Die Prof. Walther-Hug-Stiftung zur Förderung der rechtswissenschaftlichen Forschung zeichnet jedes Jahr eine Anzahl juristischer Dissertationen mit dem Prof. Walther-Hug-Preis aus. Die Preise sind nach Art. 5 Abs. 1 der Statuten dazu bestimmt, die Verfasser und Verfasserinnen «der besten Dissertationen aus den verschiedensten schweizerischen rechtswissenschaftlichen Forschungsgebieten» auszuzeichnen.

Dazu melden die Fakultäten am Ende eines jeden akademischen Jahres alle mit der Bestnote angenommenen Dissertationen der Stiftung. Diese fordert die Autorinnen und Autoren auf, ihre Arbeit einzureichen. Der Stiftungsrat (derzeit bestehend aus Prof. Dr. Christian Bovet, Genf, Präsident; Bundesrichterin Dr. Florence Aubry Girardin, Lausanne; Prof. Dr. Stefan Bechtold, Zürich; Prof. Dr. Felix Bommer, Luzern; Prof. Dr. Lukas Gschwend, St.Gallen) beurteilt sodann die eingereichten Arbeiten und trifft unter den Anwärterinnen und Anwärtern eine Auslese, denen der Prof. Walther-Hug-Preis zuerkannt wird. Als «Beste der Besten» werden in der Regel Dissertationen mit ausreichendem Bezug zum schweizerischen Recht ausgezeichnet, welche die gesamte schweizerische Lehre berücksichtigen und die Erkenntnis juristischer Zusammenhänge besonders fördern, sei es, dass sie ein Thema von allgemeiner Tragweite zum Gegenstand haben oder ein spezielles Thema in einem weiten Zusammenhang behandeln. Die Überreichung der Preise erfolgt am Dissertationsort je nach Fakultät in unterschiedlichem Rahmen, z.B. an einer Promotionsfeier oder anlässlich eines anderen Fakultätsanlasses wie eines Weihnachtsessens usw.

Für Dissertationen des akademischen Jahres 2011/2012 wurden im Jahr 2013 mit Fr. 3000.– dotierte Prof. Walther-Hug-Preise wie folgt vergeben:

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