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Aus der Zeitschriftrecht 4/2018 | S. 255–258Es folgt Seite №255

Richter in eigener Sache: Über die relative Immunität von Parlamentariern

Alt Nationalrat Christian Miesch wird verdächtigt, für die Einreichung einer Interpellation Geld entgegengenommen und sich damit strafbar gemacht zu haben. Erstmals wurde nun die relative Immunität eines (ehemaligen) eidgenössischen Parlamentariers aufgehoben. Dieser begrüssenswerte Entscheid darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Strafverfolgung der Willkür der Parteipolitik entzogen werden muss.

I. Strafverfolgungsprivilegien von Parlamentariern – eine erste Übersicht

Es ist allgemein bekannt und wurde mit der Causa «Miesch» wieder ins öffentliche Bewusstsein befördert – Parlamentarierinnen1 und Parlamentarier2 geniessen besondere Strafverfolgungsprivilegien:

  1. (1) Für strafbare Äusserungen in den Räten oder in deren Organen dürfen die Täter «rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden…
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