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Aus der Zeitschriftrecht 4/2015 | S. 183–196Es folgt Seite №183

Privatklägerische Rechte im Strafpunkt – ein Überblick

Die Strafprozessordnung hält der geschädigten Person eine Rolle offen, die sie zur Partei des Strafverfahrens erhebt: die Privatklägerschaft. Damit ist nicht nur das Recht verbunden, Zivilansprüche aus der Straftat im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen, sondern auch, Rechte im Strafpunkt wahrzunehmen. Der Beitrag gibt einen Überblick über diesen Rechtebestand und geht der Frage nach, in welchem Ausmass die formale Gleichstellung der Privatklägerschaft mit der beschuldigten Person – beide Parteien – auch der Sache nach eine Gleichstellung verkörpern kann.

I. Ausgangslage

Man hat den Geschädigten lange als Randfigur des Strafverfahrens begriffen, als fünftes Rad am Wagen. Präziser wäre, angesichts der beiden Rollen der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft, vom dritten Rad am Velo zu sprechen. In gewisser Hinsicht hält diese Marginalisierung noch immer an: Im Zentrum des Strafverfahrens steht der Normbruch des Beschuldigten, nicht der…

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