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Aus der Zeitschriftrecht 3/2019 | S. 215–220Es folgt Seite №215

Kausalabgaben – quo vadis?

Die Rechtsprechung belässt dem Gemeinwesen in der Qualifizierung, Bemessung und Legiferierung einer Abgabe in der Regel einen weiten Beurteilungsspielraum. Diesen Spielraum vermögen in der heutigen Ausgestaltung die etablierten verfassungsrechtlichen Grundsätze des Kausalabgaberechts kaum wirksam einzuschränken. Die Praxis wird weitgehend mit Praktikabilitäts- und Zweckmässigkeitsgesichtspunkten begründet. Diese Aushöhlung des abgaberechtlichen Systems ist nicht ungefährlich, steigt doch aus politischen Gründen der Druck, durch die Erhöhung der Kausalabgaben die in den letzten Jahren durch Steuersenkungen verminderten Einnahmen zu kompensieren.

I. Einleitung

Die öffentlichen Abgaben werden üblicherweise eingeteilt in Steuern und Kausalabgaben. Steuern werden unabhängig davon erhoben, ob der Abgabepflichtige eine ihm individuell zurechenbare Gegenleistung erhält bzw. aus der Tätigkeit des Gemeinwesens einen konkreten Nutzen zieht. Die Steuerschuld ist eine «abstrakte Schuld». Kausalabgaben zeichnen sich demgegenüber dadurch aus, dass die…

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