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Aus der Zeitschriftrecht 3/2018 | S. 142–154Es folgt Seite №142

Eintritt des Staates in den Wettbewerb

Eine funktionale Sicht auf die Bundesgerichtsentscheide Glarnersach (138 I 378) und Publicom AG (143 II 425)

Als die Glarner Sachversicherung in den Markt für private Versicherungen eintreten wollte, setzte das Bundesgericht mit dem Entscheid 138 I 378 der staatlichen Wettbewerbsteilnahme Schranken. Diese blieben allgemein: Welche Anforderungen an die gesetzliche Grundlage zu stellen sind, welche öffentlichen Interessen für einen Markteintritt legitim sind, wann der Markteintritt von Staatsunternehmen unverhältnismässig ist und wie Quersubventionen vermieden werden können, ist unklar geblieben. Der Aufsatz nimmt den neuen BGE 143 II 425 (Publicom AG) zum Anlass, die bisherige Lehre und Rechtsprechung kritisch zu hinterfragen.

I. Einleitung

In der Privatwirtschaft werden Güter und Dienstleistungen gegen Geld getauscht. Auf diese Weise wird Gewinn erwirtschaftet. Der Staat erhebt Steuern auf den Gewinn. Mit den Steuern erfüllt der Staat jene Aufgaben von öffentlichem Interesse, die keinen oder jedenfalls keinen kostendeckenden Ertrag abwerfen.1 Dieses Koordinationsprinzip einer liberalen Marktwirtschaft lässt sich auf Adam…

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