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Aus der Zeitschriftrecht 3/2018 | S. 193–194Es folgt Seite №193

Prof. Walther-Hug-Preise 2018

Die Prof. Walther-Hug-Stiftung zur Förderung der rechtswissenschaftlichen Forschung zeichnet jedes Jahr eine Anzahl juristischer Dissertationen mit dem Prof. Walther-Hug-Preis aus. Die Preise sind nach Art. 5 Abs. 1 der Statuten dazu bestimmt, die Verfasser und Verfasserinnen «der besten Dissertationen aus den verschiedensten schweizerischen rechtswissenschaftlichen Forschungsgebieten» auszuzeichnen.

Dazu melden die Fakultäten am Ende eines jeden akademischen Jahres alle mit der Bestnote angenommenen Dissertationen der Stiftung. Diese fordert die Autorinnen und Autoren auf, ihre Arbeit einzureichen. Der Stiftungsrat beurteilt sodann die eingereichten Arbeiten und trifft unter den Anwärterinnen und Anwärtern eine Auslese, denen der Prof. Walther-Hug-Preis zuerkannt wird.

Der Stiftungsrat war für die Zusprechung der Preise wie folgt zusammengesetzt: Präsident ist Prof. Dr. Stefan Bechtold (ETHZ), Vizepräsidentin ist Bundesrichterin Dr. Florence Aubry Girardin, weitere Mitglieder sind bzw. waren im Zusammenhang mit der Preisvergabe: Prof. Dr. Felix Bommer (Uni Zürich), Prof. Dr. Bardo Fassbender (Uni St. Gallen), Prof. Dr. Bettina Kahil (Uni Lausanne), Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz (Uni Bern).

Als «Beste der Besten» werden in der Regel Dissertationen mit ausreichendem Bezug zum schweizerischen Recht ausgezeichnet, welche die gesamte schweizerische Lehre berücksichtigen und die Erkenntnis juristischer Zusammenhänge besonders fördern, sei es, dass sie ein Thema von allgemeiner Tragweite zum Gegenstand haben oder ein spezielles Thema in einem weiten Zusammenhang behandeln. Die Überreichung der Preise erfolgt am Dissertationsort je nach Fakultät in unterschiedlichem Rahmen, z.B. an einer Promotionsfeier oder anlässlich eines Fakultätsanlasses wie eines Weihnachtsessens usw.

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