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Aus der Zeitschriftrecht 3/2017 | S. 141–156Es folgt Seite №141

Sondermethodik zur wirtschaftsrechtlichen Rechtsanwendung?

Das Wirtschaftsrecht – beispielsweise Gesellschafts-, Finanzmarkt-, Wettbewerbs-, Steuer- oder Konzernrecht – ist ein selbständiges Rechtsgebiet nebst öffentlichem, Privat- sowie Strafrecht. Bei dessen Anwendung durch die Behörden oder die Gerichte gilt die übliche Interpretationsmethodik («pragmatischer Methodenpluralismus»), im Vordergrund stehen grammatikalische, historische, systematische und teleologische Auslegungselemente. Im Wirtschaftsrecht sind zusätzlich methodische Besonderheiten zu thematisieren, auf die – kritisch – eingegangen werden soll; als Beispiele: rechtsvergleichendes Auslegungselement, funktionale Auslegung, wirtschaftliche Betrachtungsweise oder ethische Interpretation.

A. Vorbemerkungen

I. Juristische Tätigkeitsbereiche

Das rechtliche «Handwerk» erscheint in der Schweiz – und ebenso im Ausland – so vielfältig wie die juristischen Berufsgattungen, die sich in wesentlichem Umfang damit beschäftigen (Rechtsanwälte, Notare, Richter, Gerichtsschreiber, Treuhänder etc.). Die juristischen Tätigkeitsbereiche können im Wesentlichen auf eine legale Trias zurückgefüh…

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