Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 2/2012 | S. 90–92Es folgt Seite №90

Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts betreffend Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Untervermietung

BGE 138 III 59 (Urteil 4A_227/2011 der I. zivilrechtlichen Abteilung vom 10. Januar 2012)

Der zur Publikation vorgesehene Entscheid des Bundesgerichts ist für Mieter- wie Vermieterseite für die Wahl der richtigen Strategie bei Untervermietung und Kündigung zentral. Erstens hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Untervermietung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Mieter keine baldige Rückkehrabsicht hegt. Der Beweis dieser Rückkehrabsicht obliegt dem Mieter. Zweitens hat das…

[…]