Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 1/2008 | S. 40–40Es folgt Seite №40

Sozialhilfe und Verwandtenunterstützung – quo vaditis?

In einem zur Publikation bestimmten Urteil1 hat das Bundesgericht einen wichtigen Entscheid zur (grundsätzlich vom kantonalen Recht beherrschten) Sozialhilfe gefällt. Ein Mann (Jg. 1923) trat seinen Nachkommen im Jahr 1997 sein Vermögen als Erbvorbezug ab. Seit Mai 2004 wohnt er in einem Alters- und Pflegeheim. Neben seiner Altersrente bezieht er u.a. Ergänzungsleistungen, allerdings gestützt auf Art. 3c…

[…]